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AGB

1 Allgemeines

Der Designer ist Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem von ihm auf der Website von HaveLogo angebotenen Entwurf (im folgenden "Entwurf"). HaveLogo fungiert hierbei als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Designer. Der Nutzungsvertrag kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Designer und dem Kunden zustande. Der Designer stellt dem Kunden gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts den von ihm angebotenen Entwurf ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Diese allgemeinen Bedingungen (im folgenden "AGB") sind Bestandteil des zwischen dem Designer und dem Kunden geschlossenen Nutzungsvertrages. Der Kunde erkennt die AGB mit Annahme des Angebots des Designers an. Entgegenstehende oder widersprechende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Designer schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Die AGB zum Nutzungsvertrag können im Internet jederzeit unter http://de.havelogo.com/terms.php eingesehen, frei abgerufen und ausgedruckt werden.


2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch ein Vertragsangebot des Designers, das mit der Bereitstellung des Entwurfs auf der Website HaveLogo zu einem angegebenen Festpreis (Nutzungsentgelt) vorliegt, und eine Vertragsannahme des Kunden durch Anklicken der jeweiligen Akzeptanzfelder einschließlich der Annahme dieser allgemeinen Bedingungen zum Nutzungsvertrag, wobei der Vertragsschluss unter der aufschiebendenen Bedingung der Zahlung des Nutzungsentgelts (6) durch den Kunden steht.

2.2 Der Kunde erhält, sobald er das Vertragsangebot des Designers angenommen hat, per E-Mail eine Bestätigung über den Vertragsabschluss.


3 Rechte und Pflichten des Designers

3.1 Der Designer sendet dem Kunden nach Erhalt des vereinbarten Nutzungsentgelts den Entwurf in dem vom Kunden gewünschten Dateiformat (z. B. EPS, TIFF etc.) zu.

3.2 Der Designer steht dem Kunden ggf. für nachträgliche Änderungswünsche zur Verfügung. Solche Änderungswünsche des Kunden sind nicht im vereinbarten Nutzungsentgelt enthalten, sondern gesondert auf Stundenbasis zu vergüten.


4 Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde zahlt an den Designer nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung das vereinbarte Nutzungsentgelt.

4.2 Die Weiterübertragung der dem Kunden gemäß 5 eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Designers.


5 Rechteeinräumung
5.1 Der Designer sichert zu, dass er persönlicher Urheber des Entwurfs ist und über diesbezügliche Nutzungsrechte - auch soweit sie die Arbeiten und Rechte Dritter betreffen - uneingeschränkt und exklusiv verfügen kann.

5.2 Der Designer überträgt dem Kunden sofern nicht anders vereinbart oder angegeben die exklusiven, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Entwurf zur Nutzung in allen Nutzungsarten, soweit gesetzlich zulässig.

5.3 Die vorstehend genannten Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Nutzungsentgelts gemäß 6 auf den Kunden über.


6 Nutzungsentgelt/Fälligkeit

6.1 Als Nutzungsentgelt gilt der für den Entwurf im Angebot auf der Website von HaveLogo angegebene Festpreis.

6.2 Das Nutzungsentgelt ist zur Zahlung spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung des Designers fällig.

6.3 Zahlt der Kunde das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der Frist gemäß 6.2, so gilt der Nutzungsvertrag als nicht geschlossen (aufschiebende Bedingung). HaveLogo ist in diesem Falle berechtigt, dem Kunden eine Stornierungsgebühr von 50,00 Euro zzgl. Mwst. zu berechnen. Der Designer ist in diesem Fall berechtigt, den Entwurf anderweitig anzubieten und zu veräußern.


7 Haftung des Designers

7.1 Die Haftung des Designers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die durch einen Erfüllungsgehilfen oder leitenden Angestellten des Designers herbeigeführt werden.

7.2 Die Haftung des Designers ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Der Designer haftet nicht für aus dem schadensstiftenden Ereignis entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden. Insbesondere haftet der Designer nicht für einen dem Vertragspartner entgangenen Gewinn.

7.3 Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Logos sowie dafür, dass der Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet der Designer nicht.


8 Datenschutz/Geheimhaltung

8.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Nutzungsvertrages erhoben, verarbeitet und genutzt.

8.2 Die Vertragsparteien sichern sich gegenseitig die Geheimhaltung aller den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag zugänglich werdenden Informationen der jeweils anderen Vertragspartei - unabhängig davon, ob es zum Vertragsschluss kommt, und auch nach Beendigung des Vertrages - unbefristet gegenseitig zu, soweit diese Informationen als vertraulich bezeichnet werden oder sonst als Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind.

8.3 Weiter wird gegenseitig vereinbart, diese Informationen weder eigennützlich zu verwerten oder weiterzugeben. Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Ermöglichung der Kenntnisnahme durch Dritte steht der Weitergabe gleich.

8.4 Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht ist eine eventuell erforderlich werdende Offenlegung gegenüber Behörden im Rahmen von Prüfungs- und Ermittlungsverfahren, insbesondere gegenüber den Finanzbehörden, sowie projektbeteiligten Dritten, wie z. B. dem Vermittler, mit denen Geheimhaltungsvereinbarungen eingegangen wurden.


9 Vertragsdauer/Kündigung

9.1 Der Nutzungsvertrag wird unbefristet geschlossen.

9.2 Eine Kündigung ist beiden Vertragsparteien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn gegen vertragliche Pflichten verstoßen wurde und eine Durchführung des Vertrages angesichts dieser Vertragsverletzung dem anderen Vertragspartner unzumutbar ist.

9.3 Liegt bei dieser außerordentlichen Kündigung der wichtige Grund in der Person des Kunden, so fallen alle Nutzungsrechte an dem Logo bei Vertragsbeendigung automatisch an den Designer zurück.


10 Schlussbestimmungen

10.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages sowie der allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung zu treffen.

10.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Berlin.

10.4 Es findet ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.